Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen bei Fahrten der Ski- und Snowboardabteilung des DAV Nürnbergs:

Mir ist bekannt, dass alpin-sportliche Unternehmungen mit Risiken verbunden sind, die sich nicht vollständig ausschließen lassen. DAV-Mitglieder sind im Umfang des „Alpinen Sicherheit Services“ (ASS) versichert. Es gilt die Haftungsbegrenzung nach Sektionssatzung. 

ASS: https://web.archive.org/web/20160822135747/http://www.alpenverein.de/aktuelles-info/versicherungen/bergungskosten-unfall-bergunfall-versicherung_aid_10256.html] 

Satzung des DAVs: https://dav-nuernberg.de/verein/mitgliedschaft/satzung/

Bei Veranstaltungen oder Veranstaltungsteilen welche nicht von ausgebildeten Fachübungsleiter:innen sondern von Organisatoren:innen durchgeführt werden, findet keinerlei Führung durch die Organisatoren:innen statt. Jeder:e Teilnehmer:in trägt in solchen Fällen sein/ihr Risiko selbst und ist für das gute und sichere Gelingen der Veranstaltung mitverantwortlich.

Jeder:e ist für seine/ihre persönliche Ausrüstung selbst verantwortlich.

Alle Buchungen über das Anmeldesystem dieser Homepage sind verbindlich. Bei Rücktritt von den Fahrten ab 4 Wochen vor Fahrtbeginn fallen 10% der Kosten an, ab 2 Wochen vor Fahrtbeginn 25% der Kosten.

Die Ski- und Snowboardabteilung der Sektion Nürnberg kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall von Trainern:innen und Organisatoren:innen oder aus anderen Gründen Fahrten absagen. Falls derartige Gründe vorliegen, werden alle Teilnehmer:innen rechtzeitig benachrichtigt. Die Teilnehmer:innen haben dann keine Kosten zu tragen, wenn die Gründe abteilungsintern sind. Sind die Gründe nicht von uns zu beeinflussen (z.B. Corona-Regeln) können Kosten anfallen.

Sofern in den Veranstaltungs-Ausschreibungen über die reine Organisations-, bzw. Führungsleistung der Sektion hinaus Fremdleistungen vorausgebucht werden müssen (z.B. Transporte, Übernachtungen, etc.), beauftragt/en der/die Anmeldende/n die Ski- und Snowboardabteilung diese zu vermitteln.

Minderjährige im Alter von unter 18 Jahren, die ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bei unseren Fahrten mitfahren, müssen bis Fahrtbeginn eine von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung vorlegen (per E-Mail an: anmeldung@dav-nuernberg.de plus Nennung der Fahrt im Betreff). Jugendliche im Alter von 16-17 Jahren dürfen ohne Begleitperson mit entsprechend unterschriebener Zustimmungserklärung der Eltern alleine mitfahren. Jugendliche im Alter von 14-15 Jahren dürfen nur alleine mitfahren, wenn eine andere erwachsene Begleitperson in der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit Ausweiskopie bezeichnet wurde. Bei reinen Kinder- und Jugendfahrten müssen lediglich bis Fahrtbeginn die Zustimmungserklärungen vorliegen, die Aufsicht übernehmen unsere Trainer:innen und Jugendleiter:innen.

Vor jeder Fahrt senden wir eine Einverständniserklärung Bild + Video an die Teilnehmer:innen mit der Bitte, uns zu erlauben, Bilder und Videos auf unseren Fahrten machen zu dürfen, um sie für interne sowie Social-Media-Zwecke (z.B. Facebook, Instagram) zu verwenden.

Zusätzlich zu den hier genannten Teilnahmebedingungen gelten die spezifischen Teilnahme-/ ggf. Stornobedingungen der jeweiligen Fahrt in der Veranstaltungsausschreibung.